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Meldung eines Einzelanlasses mit Wirtetätigkeit

Unter Einzelanlässe sind Dorffeste, Musik- und Turnerabende, Veranstaltungen, Fasnachts- und Tanzanlässe, Partys, etc. zu verstehen. Eine gewerbsmässige Wirtetätigkeit im Sinne des Gesetzes liegt vor, wenn Speisen oder Getränke zum Konsum an Ort und Stelle über dem Einkaufspreis abgegeben werden.

Die Durchführung eines Einzelanlasses mit Wirtetätigkeit ist mindestens 10 Tage vor dem Anlass der Gemeinde Gansingen und dem Amt für Verbraucherschutz zu melden.

Bitte beachten Sie, dass bei Besucherzahlen ab 300 Personen sowie generell bei Tanz- und Partyveranstaltungen ein Sicherheitskonzept sowie ein Verkehrs- und Parkplatzkonzept beizulegen ist.

Bitte füllen Sie dazu das Formular des Kantons aus und reichen Sie eine Kopie des Gesuchs bei der Gemeinde ein:

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