Abmeldung
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei unserem Schalter abmelden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
- Persönlicher Ausweis
- Meldebestätigung
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
- Ausländerausweis
eUmzug:
Einwohnerinnen und Einwohner sowie Neuzuziehende können sich rund um die Uhr bequem online an-, ab- und ummelden. Der Kanton Aargau ist im Verbund eUmzug Schweiz angeschlossen und bietet eine Lösung für die online Adressänderung an. Link: http://ag.eumzug.swiss/
Die persönliche Vorsprache am Schalter der Einwohnerkontrolle entfällt dadurch.
Der aktuelle Stand der Verarbeitung wird Ihnen jeweils per Mail mitgeteilt. Bei Zu- oder Wegzug ins Ausland kann der Dienst nicht genutzt werden.
Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis.
Preis
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Einwohnerdienste | 062 865 01 50 | einwohnerdienste@gansingen.ch |