Forderungen gegenüber der Gemeinde
Das Jahr 2024 neigt sich dem Ende zu. Damit die Gemeinderechnung rechtzeitig abgeschlossen werden kann, müssen sämtliche Forderungen gegenüber der Gemeinde bis spätestens am 30. November 2024 bei der Finanzverwaltung geltend gemacht werden. Dasselbe Datum gilt auch für die Einreichung der Stundenrapporte sowie der Spesenabrechnungen der nebenamtlichen Mitarbeitenden und Funktionäre. FINANZVERWALTUNG