Kopfzeile

Inhalt

Jubilare 2025 – Zustimmung Veröffentlichung und Gemeinderatsbesuch

17. Oktober 2024

Die lokalen Zeitungen gratulieren unseren Einwohnerinnen und Einwohner ab dem 70. Geburtstag zu jedem runden oder halbrunden Jubiläum. Ab dem 91. Geburtstag wird diese Würdigung sogar jährlich vorgenommen. Auch besondere Hochzeitsjubiläen wie die Goldene, Diamantene, Eiserne und Steinerne Hochzeit werden feierlich in der Zeitung gewürdigt.

Um Geburtstage in der Zeitung veröffentlichen zu können, benötigen wir die Zustimmung der Jubilarinnen und Jubilare. Daher senden wir im Oktober ein Schreiben an alle, die im nächsten Jahr feiern, damit sie uns mitteilen können, ob sie mit der Veröffentlichung einverstanden sind. Bei Fragen steht Ihnen die Gemeindekanzlei jederzeit gerne zur Verfügung.

Der Gemeinderat besucht zudem unsere Jubilare ab dem 80. Lebensjahr zu runden und halbrunden Geburtstagen. Wenn Sie im kommenden Jahr ein solches Jubiläum haben und keinen Besuch wünschen, lassen Sie uns dies bitte bis Ende Oktober wissen. Sie erreichen uns telefonisch unter 062 865 01 50 oder per E-Mail an gemeindekanzlei@gansingen.ch.

Gemeindekanzlei