Beglaubigungen
Unterschriftsbeglaubigungen sowie Beglaubigungen von Kopien werden durch die Gemeindeschreiberin, deren Stellvertreterin und dem Leiter Finanzen ausgestellt. Wir bitten Sie für die Beglaubigung telefonisch einen Termin zu vereinbaren.
Beglaubigung von Unterschriften
Folgende Punkte sind zu beachten:
- Es ist ein persönliches Erscheinen notwendig.
- Mitzubringen ist ein gültiger Personalausweis (z. B. Identitätskarte, Pass, Ausländerausweis).
- Die Unterschrift ist vor der beglaubigenden Person zu leisten.
- Bitte unterschreiben Sie nicht im Voraus.
Die Gebühr für die Beglaubigung einer Unterschrift beträgt CHF 20.00.
Beglaubigung von Kopien
Folgende Punkte sind zu beachten:
- Das Originaldokument muss mitgebracht werden.
- Die Gemeindekanzlei wird eine Kopie davon erstellen und diese beglaubigen.
Die Gebühr für die Beglaubigung von Kopien beträgt CHF 10.00 für die erste und CHF 2.00 für jede weitere Seite.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
---|
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Gemeindekanzlei | 062 865 01 50 | gemeindekanzlei@gansingen.ch |