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Hundetaxe 2024

16. April 2024

Seit dem 1. März 2024 ist die neue Hundeverordnung (HuV) in Kraft. Das hat zur Folge, dass alle Hunde (auch die aus eigener Zucht) ab dem 3. Lebensmonat taxpflichtig sind. Zudem entfallen die halben Taxen, weshalb beispielsweise bei Neuanmeldungen oder beim Ableben von Hunden weder halbe Taxen verrechnet noch zurückerstattet werden. Die Meldepflicht von 10 Tagen bleibt bestehen (§5 Abs. 1 HuV).

Sämtliche Hundebesitzer sind gebeten, Änderungen seit dem letzten Mai, die noch nicht gemeldet wurden, der Abteilung Einwohnerdienste (einwohnerdienste@gansingen.ch / 062 865 01 50) bis spätestens am 29.04.2024 zu melden.

Die Hundetaxe beträgt CHF 120.00 pro Hund und wird anfangs Mai 2024 in Rechnung gestellt. Einwohnerdienste